Was ist Rechtsschutz?
Alle Mitglieder der GEW können Rechtsschutz in berufsbezogenen Angelegenheiten erhalten. Rechtsschutz kann also gewährt werden in beamtenrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten, in Zivil- und Strafsachen, in einer Reihe von sonstigen Rechtsgebieten, aus denen sich potentiell ein Berufsbezug ergeben kann. Hier erfolgt in Streitfällen eine Vertretung gegenüber Dienstherrn, Arbeitgebern, Behörden, Sozialversicherungsträgern etc..
Sollte ein wirklicher „Rechtschutzfall“ entstehen, so entscheidet die Landesrechtsstelle, ob und in welcher Weise Rechtschutz gewährt wird. So erfolgt bei vielen außergerichtlichen Streitigkeiten die Vertretung durch die Landesrechtsstelle selbst, in den sozialversicherungsrechtlichen und in den meisten arbeitsrechtlichen Angelegenheiten werden grundsätzlich die Büros der DGB-Rechtsschutz GmbH beauftragt. Soweit notwendig, erfolgt auch eine anwaltliche Vertretung. Da Rechtsschutz oft mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, gewährt hier die GEW regelmäßig nur Rechtsschutz, wenn vor der Beauftragung Dritter die Zustimmung der Landesrechtsstelle eingeholt wurde. Dies gilt insbesondere für die Beauftragung von Anwaltsbüros!
Da auch wir nicht vor der Bürokratie gefeit sind, müssen unsere Mitglieder für die Gewährung des Rechtsschutzes einen entsprechenden Rechtsschutzantrag stellen. Der Rechtsschutz wird dann gewährt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und – natürlich – wenn der satzungsgemäße Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde.
Neben dem formellen „Rechtsschutz“, bieten wir Rechtsberatung zu den o.g. Themen an. Die Rechtsberatung erfolgt regelmäßig durch die GEW selbst.